Verwarnung für die Gemeinde Frutigen

  24.04.2024 Frutigen

Die Regierungsstatthalterin von Frutigen-Niedersimmental eröffnete im Juni 2023 eine aufsichtsrechtliche Untersuchung gegen die Gemeinde Frutigen wegen Verdachts auf Vernachlässigung ihrer baupolizeilichen Pflichten betreffend illegale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone. Nach der Prüfung von insgesamt 47 Baupolizeifällen bestätigt sich der Verdacht weitgehend.

Zum Zeitpunkt der Eröffnung der aufsichtsrechtlichen Untersuchung lagen der Regierungsstatthalterin elf Baupolizeifälle von illegalen Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone vor, welche trotz rechtskräftiger Wiederherstellungsverfügung und Ablauf der Wiederherstellungsfrist von der Bauherrschaft nicht ordnungsgemäss hergestellt wurden. Im Laufe des Verfahrens weitete die Regierungsstatthalterin die Untersuchung auf insgesamt 47 Fälle aus. Mit Verfügung vom 22. April 2024 schloss sie die aufsichtsrechtliche Untersuchung mit dem Erlass von Weisungen ab.

Vernachlässigung der baupolizeilichen Pflichten durch die Hochbaukommission
Die aufsichtsrechtliche Untersuchung hat aufzeigt, dass die Hochbaukommission der Gemeinde Frutigen ihre baupolizeilichen Pflichten teilweise wider besseren Wissens wiederholt, systematisch und seit mehreren Jahren vernachlässigt. Beispielsweise indem rechtskräftig verfügte Wiederherstellungen nach Ablauf der Wiederherstellungsfrist durch die Gemeinde nicht vor Ort kontrolliert und (mittels Ersatzvornahme) vollstreckt werden, die Gemeinde bei hängigen Baupolizeiverfahren zögerlich handelt oder über mehrere Jahre gar untätig bleibt. Besonders schwerwiegend sind die Fälle, in denen die Gemeinde trotz rechtskräftig angeordneter Wiederherstellung auf die Vollstreckung (vorübergehend) verzichtet oder rechtskräftig angeordnete Fristen – teilweise auch solche der Regierungsstatthalterin oder der Beschwerdeinstanz – missachtet oder unbefugterweise erstreckt.

Handlungsbedarf in insgesamt 35 von 47 Fällen
Dadurch hat sich bei der Gemeinde Frutigen eine hohe Anzahl unerledigter, offener Baupolizeiverfahren angestaut. Ihren dem Regierungsstatthalteramt Ende Januar 2024 vorgelegten Zeitplan mit Verfahrensschritten (namentlich Ersatzvornahmen) bis im Frühling hielt sie nicht ein. Zur Behebung dieser Missstände weist die Regierungsstatthalterin die Gemeinde Frutigen an, die 23 Baupolizeifälle, in denen die Wiederherstellungsfrist bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist oder in Kuürze ablaufen wird, bis Ende Oktober 2024 abzuschliessen, falls notwendig mittels Ersatzvornahme zu vollstrecken. Zwölf weitere hängige Baupolizeiverfahren hat die Gemeinde Frutigen entweder mit dem Erlass einer Wiederherstellungsverfügung oder falls möglich mit einer nachträglichen Baubewilligung abzuschliessen.

Des Weiteren verwarnt die Regierungsstatthalterin die Gemeinde Frutigen und weist sie an, künftig die ordnungsgemässe Verwaltung im Bereich des Baupolizeiwesens bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone sicherzustellen. Bei den übrigen untersuchten zwölf Baupolizeifällen besteht kein Handlungsbedarf.
Gestützt auf dieses Untersuchungsergebnis hat die Gemeinde die Gebühren für die aufsichtsrechtliche Untersuchung zu bezahlen. Gegen die Verfügung kann die Gemeinde Frutigen innert 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Bern erheben. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental

 


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