Verlässlich, amtlich, für jedermann zugänglich: Als offizielle Mitteilungsblätter der Gemeinden ermöglichen die kantonalen Anzeiger den öffentlichen Zugang zu allen wichtigen Informationen. Nur was hier publiziert wird, gilt als allgemein bekannt und damit auch als verbindlich. Sie alleine können somit die Brückenfunktion zwischen Behörden und Bevölkerung glaubwürdig wahrnehmen. Deshalb trägt auch der «Frutiger Anzeiger» per sofort den Stempel «Der Offizielle». Dieses Gütesiegel markiert ihn als staatlich anerkanntes Publikationsorgan in unserem Streugebiet – wöchentlich und in 100 Prozent der Haushalte.
Der "Frutiger Anzeiger" ist das anerkannte amtliche Publikationsorgan der Gemeinden Adelboden, Aeschi, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg, Krattigen und Reichenbach i.K. Er erscheint 1 x wöchentlich am Dienstag in gedruckter Form und wird an alle Betriebe und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt (mit Ausnahme von Ferien- und Zweitwohnungen, gemäss Art 49g des Gemeindegesetzes des Kantons Bern). (Kombination mit dem «Frutigländer» für Abonnenten).
Die Gemeinden sorgen dafür, dass ihre im amtlichen Anzeiger veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen zu den offiziellen Öffnungszeiten auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden können.
Der "Frutiger Anzeiger" liegt in vielen lokalen Gastbetrieben auf. Er kann zusätzlich zusammen mit der Regionalzeitung "Frutigländer" an ausgewählten Kiosken gekauft werden. Der "Frutiger Anzeiger" kann zusammen mit der Regionalzeitung "Frutigländer" abonniert werden.
Inserate im «Frutiger Anzeiger» |