Informationen zu Inseraten von A bis Z
Nur im offiziellen amtlichen Anzeiger sind alle wichtigen und verbindlichen Meldungen der jeweiligen Gemeinden enthalten. Dieser wird allen Haushaltungen lückenlos zugestellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Mit der Auftragserteilung an die Frutigländer Medien AG (Frutiger Anzeiger) akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Inserate, welche sich aus diesen Insertionsbedingungen und unseren Geschäftsbedingungen Inserate zusammensetzen. |
Allmedia |
Mehrwert für Inserenten |
Änderung Inserate |
Text- oder Datumsänderung von Inseraten müssen schriftlich erfolgen. Bis zum Inserateannahmeschluss sind sie ohne Kostenfolge möglich. |
Änderung Insertionsbedingungen |
Änderungen von Insertionsbedingungen und/oder Tarifänderungen können jederzeit durch den Verlag in Kraft gesetzt werden und haben für alle Inserenten Gültigkeit. Sie werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. |
Annahmeschluss Inserate |
8 Uhr, am Tag vor der Erscheinung (in der Regel Montag für Frutiger Anzeiger und Donnerstag für Frutigländer). |
Anwendbarkeit Tarife |
Die Tarife gemäss den Mediadaten sind auf sämtliche Inseratedispositionen des Frutiger Anzeigers und den in den Inseratkombinationen aufgeführten Titeln anwendbar. |
Aufgabe schriftlich |
Wir empfehlen Ihnen, dem Verlag die Inserataufträge schriftlich zu übergeben (Post oder Mail; alle Mails werden bestätigt). |
Aufgabe telefonisch |
Aufträge nehmen wir telefonisch entgegen, allerdings ohne Verantwortung (Hörfehler). |
Chiffre-Inserat |
Chiffre-Inserate sind eine Möglichkeit, ein Kauf- oder Verkaufsangebot als Inserat zu veröffentlichen, ohne dass sich der Inserent kenntlich machen muss. Wir als Verleger verpflichten uns zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses. Das heisst, wir geben keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Auftraggeber, sondern leiten die Korrespondenz auf dem Postweg weiter. |
Chiffre-Inserat aufgeben |
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Chiffre-Inserat beantworten |
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Disposition von Inseraten in Oberländer Anzeigern |
Inserate, welche im Frutiger Anzeiger erscheinen, vermitteln wir auf Ihren Wunsch an die anderen amtlichen Anzeiger im Berner Oberland (Simmentaler Anzeiger, Anzeiger Interlaken, Thuner Amtsanzeiger, Anzeiger von Saanen) und an die Tageszeitung Berner Oberländer/BZ. |
Drucktechnische Mängel |
Wir bemühen uns um eine dem jeweils aktuell üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Publikation der Inserate. Für Inserate, die aufgrund fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, übernehmen wir keine Haftung (zB feiner Raster, zu kleine Schrift). Bei Buntfarben behalten wir uns eine Toleranz in der Farbnuance vor. Anspruch auf Ersatz oder Reduktion besteht nur dann, wenn die Inserate durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüssen. |
Fehler |
Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung der Inserate beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn durch unser Verschulden das Inserat seinen Zweck nicht erfüllt. Im Maximum können die Kosten für die Insertion erlassen werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen. |
Gegendarstellung |
Personen, die durch Tatsachendarstellung in Inseraten in ihrer Persönlichkeit unmittelbar betroffen sind, haben das Recht auf Gegendarstellung (Art. 28g ff. ZGB). Gegendarstellungsbegehren werden vom Verlag soweit möglich mit dem Inserenten behandelt. Die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Gegendarstellung anfallenden Kosten werden dem Verursacher („Erstinserent“) verrechnet. |
Gerichtsstand |
Der Gerichtsstand ist Frutigen. |
Gestaltung/Layout |
Angeliefert als Word-Datei, im Mail integriert oder handschriftlich: Angeliefert als PDF-Datei: Wünsche, die von diesen Regelungen abweichen, sind beim Erteilen des Inseratauftrags ausdrücklich zu erwähnen. Spezielle Layoutwünsche werden nach Aufwand verrechnet. |
Inhalt der Inserate |
Für den Inhalt sind Sie als Auftraggeber verantwortlich und zeichnen dafür mit Name, Telefon oder ähnlichem. |
Inseratkombinationen |
Fünf Berner Oberländer Anzeiger stehen zur Auswahl – benutzen Sie die tariflich interessanten Kombinationsmöglichkeiten: Frutiger Anzeiger, Simmentaler Anzeiger, Anzeiger Interlaken, Anzeiger von Saanen und Thuner Amtsanzeiger. |
Konkurrenzausschluss |
Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. |
Korrekturabzüge |
Ein Gut-zum-Druck als PDF-Datei stellen wir auf Wunsch per E-Mail zu. |
Layoutvorschriften |
Spezielle Layoutwünsche verrechnen wir nach Aufwand. |
Mängelrüge |
Als Inserent sind Sie angehalten, das publizierte Inserat unverzüglich nach der ersten Publikation zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu rügen. Unterlassen Sie eine unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Ausführung des Auftrags als erfüllt. |
MWST |
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. |
Nichterscheinen von Inseraten |
Bei irrtümlichem Nichterscheinen eines Inserates können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. |
Platzierung der Inserate |
Platzierungsvorschriften können wir nicht als Bedingung, sondern nur als Wunsch entgegennehmen. Die Platzierung einer Anzeige an einer anderen Stelle berechtigt zu keinen Schadenersatzansprüche. |
Preisberechnung |
Die Ausmessung der Inserate erfolgt von Linie zu Linie der Inseratbox, mit einem zusätzlichen Weissraum von 2 mm. Bei Vollvorlagen wird zur Abdruckhöhe ebenfalls eine Pauschale von 2mm Weissraum zugerechnet. Die damit berechnete Höhe wird mit der Spaltenzahl multipliziert. Höhe x Anzahl Spalten x Preiseinheit. |
Prospektbeilagen Frutiger Anzeiger |
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Prospektbeilagen Frutiger Anzeiger |
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Rabattvereinbarungen |
Umsatzabschlüsse und Wiederholungsrabatte gelten für ein Kalenderjahr (bzw 365 Tage) und eine Firma. Sie sind nicht kumulierbar. Umsatzabschlüsse: Die Rabatthöhe wird aufgrund des erzielten Jahresumsatzes berechnet. Wiederholungsrabatte: gelten bei gleichzeitiger Buchung eines Inserates mit mehreren Erscheinungsdaten (Sujetwechsel nur möglich bei identischer Grösse und Volldruckvorlagen). Bei Sistierung von Inseraten hat der Inserent nur Anrecht auf den Rabatt, der dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. |
Redaktionelle Beiträge |
Die Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen ist im Frutiger Anzeiger nur mit Einschränkungen gestattet. Ein redaktioneller Beitrag im Frutigländer kann bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. |
Sistierung / Stornierung |
Sistierung oder Stornierung eines Inserates muss schriftlich erfolgen. Ist ein Inserat erstellt, aber nicht veröffentlicht, verrechnen wir für den Arbeitsaufwand 60% des Inseratpreises, mindestens Fr. 50.-. |
Spezialplatzierungen
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Folgende Möglichkeiten bieten wir an (Verfügbarkeit bitte anfragen)
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Tarifänderungen |
Tarifänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
Vorauszahlung |
Wir behalten uns jederzeit vor, von einem Inserenten eine Vorauszahlung zu verlangen. |
Zahlungskonditionen |
30 Tage netto |
ZEWO |
Organisationen mit dem Zewo-Gütesiegel erhalten auf alle Inserate, die grösser sind als ¼ Zeitungsseite (mind 1100 mm) einen Wohltätigkeitsrabatt von 50% (mm-Tarife). Auf diese Preise werden keine weiteren Rabatte gewährt. Ebenfalls werden auf Fixpreisinserate keine zusätzlichen Rabatte gewährt. |
Zurückweisen von Inseraten und Beilagen |
Wir behalten uns das Recht vor, Inserate oder Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Als Massstab gelten zum Beispiel: Inhalt, Absender, technischen Form. |
Aktualisiert: 1.11.2018 |