Nun formiert sich der Widerstand – zu spät?
25.03.2025 FrutigenKaum hatte die Nachricht vom drohenden Verlust der Frutiger Geburtenabteilung die Runde gemacht, wurde aus der Bevölkerung bereits eine Online-Petition gegen den Entscheid gestartet. Mittlerweile sind weitere Rettungsversuche dazugekommen.
MARK POLLMEIER
Auf der Plattform Act.Campax läuft derzeit eine an die «Geschäftsleitung / Politik» gerichtete Petition für die «Erhaltung der Geburtenabteilung Spital Frutigen». Gestartet wurde sie von Nadine Geraldine Wyssen (siehe Leserbriefseite 2). Der Link zur «Act.Campax» verbreitete sich schon vor dem Wochenende rasch in den sozialen Medien und wurde vielfach via Whatsapp-Status geteilt. Dementsprechend schnell wuchs die Zahl der UnterstützerInnen: Bei Redaktionsschluss gestern Abend waren bereits knapp 27 000 der angestrebten 30 000 Stimmen erreicht.
«Ein politischer Entscheid»
Auch die SP-Frauen Kanton Bern haben unterdessen eine Petition lanciert, die sich konkret an den Regierungsrat des Kantons Bern richtet und ebenfalls «den Erhalt der Geburtshilfe in Frutigen» fordert. Es sei ein politischer Entscheid, ob der Kanton seine Spitäler in den Randund Bergregionen stärkt und bereit ist, nicht pro!torientierte Grundversorgung gezielt zu stützen, heisst es in der Begründung. Sprich: Politische Entscheide kann man auch wieder rückgängig machen.
Verteilung in alle Haushaltungen
Als dritter politischer Akteur hat gesten auch die regionale SVP eine Petition gestartet (SVP-Wahlkreisverband Oberland, der SVP-Kreisverband Frutigen-Niedersimmental und Nationalrat Thomas Knutti). Adressiert ist der Aufruf «zu Handen des Regierungsrates des Kantons Bern». Die Petitionsbögen sollen in den kommenden Tagen in 9000 Haushaltungen im Frutigland verteilt werden (Gemeinden Aeschi, Reichenbach, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Adelboden). Die Sammelfrist läuft dann bis zum 30. April.
Als Instrument wenig verbindlich
Petitionen, die sich an die Politik richten, haben vor allem Appellcharakter. In Artikel 20, Absatz 3 der Berner Kantonsverfassung heisst es dazu lediglich, dass solche Vorstösse von der zuständigen Behörde innerhalb eines Jahres geprüft und beantwortet werden müssen. Privatwirtschaftliche Unternehmen können mit Petitionen umgehen, wie sie möchten – ob sie sie als Anregung verstehen oder die Forderungen komplett ignorieren, liegt bei der Firmenleitung.