LESERBRIEF ZUM ARTIKEL «ZU GERINGER ABSTAND» IN DER AUSGABE VOM 18. OKTOBER 2024
10.12.2024 LeserbriefHier ist die Gemeinde in der Pflicht
Wie der «Frutigländer» berichtete, soll nun vor dem Haus Guggigässli Nr. 17 offiziell eine Ausweichstelle für den Verkehr eingerichtet werden, dies in Zusammenhang mit einem Bauprojekt in der Nachbarschaft. In meinen Augen genügt diese eine Massnahme nicht, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Guggigässli wird unter anderem als Schulweg genutzt. Wäre es da nicht sinnvoll, die Strasse bis zum Schulhaus Kanderbrück auf zwei Meter zu verbreitern? Einen entsprechenden Plan hatte ich der Gemeinde sogar schon einmal vorgelegt. Mir ist bewusst, dass man für eine Stras senverbreiterung Landwirtschaftsland in Anspruch nehmen müsste. Aber ich bin sicher, das Amt für Gemeinden und Raumordnung würde eine entsprechende Umzonung befürworten – es geht schliesslich um die Sicherheit.
Gemäss Richtplan aus dem Jahr 2012 sollte übrigens die Fuss- und Veloverbindung Guggigässli – Olympiastrasse ausgebaut werden, und zwar kurzfristig, also innert sieben Jahren. Dieses Vorhaben wurde 2023 auf «langfristig» verschoben. Hier ist die Gemeinde nach wie vor in der Pflicht, auch unabhängig von irgendwelchen Bauvorhaben.
KURT KALLEN, FRUTIGEN