Die Spitäler fmi AG verstärkt ihre Covid-Schutzmassnahmen. Ab Montag gilt wieder die generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in ihren Betrieben.
KANTON Ab heute werden alle Personen ab 16 Jahren für die zweite Auffrischungsimpfung freigegeben. Impfberechtigte, die bereits auf VacMe registriert sind, werden per SMS informiert und können auf dieser Plattform ihren Termin für den zweiten Booster buchen.
CORONA Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) sieht aktuell keinen Anlass für eine Wiederaufnahme von Massnahmen.
Ab heute können die Termine für eine Covid-19-Auffrischungsimpfung (zweite Booster-Impfung) auf der kantonalen Plattform https://be.vacme.ch gebucht werden.
Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat ihre Impfempfehlung für den Herbst bekannt gegeben. Starttermin für die neue Impfkampagne ist der 10. Oktober.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder Personen, die mRNA-Impfstoffe ablehnen, können sich ab dem 2. August 2022 mit dem neuen Protein-Impfstoff «Nuvaxovid» grundimmunisieren lassen.
Die Anzahl der gemeldeten Covid-Fälle und Hospitalisationen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Spitäler fmi AG hat deshalb per Anfang Woche wieder eine teilweise Maskenpflicht in ihren Betrieben eingeführt.
Die Anzahl der gemeldeten Covid-Fälle und Hospitalisationen nimmt zu. Um PatientInnen sowie BewohnerInnen zu schützen, führt die Spitäler fmi AG ab Montag, 11. Juli 2022, eine teilweise Maskenpflicht in ihren Betrieben ein.
Ab dem 23. Juni können Personen, z.B. Reisende, die ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten, eine zweite Booster-Impfung erhalten. Der Kanton empfiehlt den Impforten einen Richtpreis von 60 Franken pro Impfung.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) empfiehlt trotz Rückkehr zur normalen Lage, weiterhin Vorsicht walten zu lassen.
KANTON Weil der Bundesrat die Isolationspflicht bei Corona-Infektionen per 1. April aufgehoben hat, rechnen die Sozialpartner im Kanton Bern mit einem Anstieg der Arztbesuche. «Diese sind nicht medizinisch begründet, sondern finden einzig wegen des Arztzeugnisses statt.»
CORONA Ab heute gilt wieder offiziell die «normale Lage», verschwunden ist das Virus aber nicht. Was, wenn die Spitäler erneut an ihre Grenzen stossen? Für einen Virologen aus der Region ist klar: Es braucht eine spielerische Sensibilisierung.
Das Härtefallprogramm 2022 richtet sich an Unternehmen, die von Dezember 2021 bis März 2022 ungedeckte Kosten nachweisen können.
KANTON Nach den Lockerungen vom 17. Februar passt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion ihre Corona-Sonderorganisation schrittweise an und reduziert diverse Angebote.
Der Kanton Bern beteiligt sich erneut am Härtefallprogramm des Bundes. Dieses richtet sich an Unternehmen, die schon im Vorjahr unterstützt wurden und die von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste verzeichnen. Der Vollzug b eginnt Anfang April.
PANDEMIEBEKÄMPFUNG Nachdem der Bundesrat am vergangenen Mittwoch die Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen verkündet hat, ist der Kanton Bern nachgezogen und hat seinerseits Lockerungsmassnahmen beschlossen – mit leichten Abweichungen zu den Vorgaben des Bundes.
Nachdem der Bundesrat am Mittwoch weitgehende Lockerungsschritte beschlossen hat, hebt auch der Berner Regierungsrat die meisten Corona-Massnahmen auf und passt die Verordnung an.
Obwohl sich die Pandemielage allmählich zu entspannen scheint, bleibt die Belastung für die Schulen hoch. Die teils heftigen Elternproteste gegen die Maskenpflicht in der Unterstufe haben sich mittlerweile aber gelegt – auch, weil der Kanton auf die Kritiker zuging.