SCHON GEWUSST ?
12.07.2019 AllerleiDie Schweigepflicht gilt nicht nur für Ärzte.
Nach Strafgesetzbuch sind dazu unter anderem auch Geistliche, Revisoren, Apotheker oder Hebammen verpflichtet.
FRUTIGLAENDER.CH
Die Schweigepflicht gilt nicht nur für Ärzte.
Nach Strafgesetzbuch sind dazu unter anderem auch Geistliche, Revisoren, Apotheker oder Hebammen verpflichtet.
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