Die Finanzen stehen bei Willy Schranz zuoberst auf der Prioritätenliste. BILD: JULIAN ZAHND

«Ich dachte kurz: Ist das alles?»

Das Jahr startete ruhig, doch danach holte die Arbeit den neuen Obmann Willy Schranz rasch ein. Im Interview spricht er über Prioritäten und Pendenzen, Erfreuliches und Belastendes.

Die Finanzen stehen bei Willy Schranz zuoberst auf der Prioritätenliste. BILD: JULIAN ZAHND

«Ich dachte kurz: Ist das alles?»

Das Jahr startete ruhig, doch danach holte die Arbeit den neuen Obmann Willy Schranz rasch ein. Im Interview spricht er über Prioritäten und Pendenzen, Erfreuliches und Belastendes.

Im Thuner Gerichtsgebäude setzte ein Rentner aus dem Tal den Kampf gegen das Sozialamt seiner Gemeinde fort. BILD: PETER SCHIBLI

«Ich bin das Opfer, nicht der Täter»

JUSTIZ Weil er eine ihm zustehende Überweisung nicht rechtzeitig erhalten hatte, drohte ein Sozialhilfeempfänger aus dem Frutigland dem zuständigen Sozialarbeiter mit Prügel und beschimpfte ihn in einer E-Mail. Das hatte juristische Folgen.

Im Thuner Gerichtsgebäude setzte ein Rentner aus dem Tal den Kampf gegen das Sozialamt seiner Gemeinde fort. BILD: PETER SCHIBLI

«Ich bin das Opfer, nicht der Täter»

JUSTIZ Weil er eine ihm zustehende Überweisung nicht rechtzeitig erhalten hatte, drohte ein Sozialhilfeempfänger aus dem Frutigland dem zuständigen Sozialarbeiter mit Prügel und beschimpfte ihn in einer E-Mail. Das hatte juristische Folgen.

Weil die Radarkontrolle in der 60er-Zone rechtens war, zog der gebüsste Lenker seine Einsprache zurück. BILD: PETER SCHIBLI

Vom Garagenvorplatz aus geblitzt

JUSTIZ Ein Autofahrer, der wegen einer massiven Geschwindigkeitsübertretung in Kandergrund einen Strafbefehl erhalten hatte, wehrte sich am Dienstag vor Gericht dagegen. Seine Begründung: Das Radargerät habe auf privatem Grund gestanden, was nicht zulässig sei.

Weil die Radarkontrolle in der 60er-Zone rechtens war, zog der gebüsste Lenker seine Einsprache zurück. BILD: PETER SCHIBLI

Vom Garagenvorplatz aus geblitzt

JUSTIZ Ein Autofahrer, der wegen einer massiven Geschwindigkeitsübertretung in Kandergrund einen Strafbefehl erhalten hatte, wehrte sich am Dienstag vor Gericht dagegen. Seine Begründung: Das Radargerät habe auf privatem Grund gestanden, was nicht zulässig sei.



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